GOT – Gesetzesänderung für Tierärzte

Seit dem 22.11.2022 gilt die, nach 25 Jahren erstmals wieder geänderte GOT (Gebührenordnung für Tierärzte).

Jedoch handelt es sich nicht um eine reine Erhöhung, wie es proklamiert wurde.
In vielen Bereichen wurden die Preise sogar gesenkt.

Zum Beispiel beim Röntgen, Laserbehandlung, digitaler Otoskopie, Kryptorchiden OP Hund, Analbeutel OP, Darmresektion, Entropium OP und einigen mehr.

Da es sich hierbei um eine Gesetztesänderung handelt, besteht kein individueller Spielraum.

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Praxisteam